Eine scheinbar unausrottbare Sitte herrscht pünktlich im Sommer in den deutschen Zeitungsblättern. Wer hat wo sein Abitur bestanden, das kann man ja nachlesen. Gerne veröffentlichen Zeitungen seitenweise die kompletten Namen der jeweiligen glücklichen Schulabgänger, gerne auch noch, wer mit Belobigung, Sonderpreis oder mit dem besten Ergebnis abgeschlossen hat. Im Umkehrschluss kann der künftige Arbeitgeber herauslesen, wer aus dieser Abschlussklasse eben keine Belobigung erhalten hat, ergo einen mäßigen Abschluss hingelegt hat. Die Daten liefert die Schule.
Aber bitteschön: Darf die Schule das und darf die Zeitung das mal eben so abdrucken?
Davon ausgehend, dass Vor- und Zuname, die Nennung der besuchten Schule, die Auszeichnungen (oder Nicht-Auszeichnungen) zumindest teilweise zu den personenbezogenen und somit schützenswerten Daten gehören, müsste es ein Gesetz geben, dass über der DSGVO steht und dieses ausdrücklich vorsieht. Das könnten die Landesschugesetze sein, doch dort findet sich nichts.
Gibt es vielleicht ein irgendwie geartetes überragendes Interesse der Öffentlichkeit an der Bekanntgabe dieser Daten? Wir haben keines gefunden. Ist das Abitur eine öffentliche Veranstaltung wie etwa eine Karnevalssitzung? Fehlanzeige.
Aus Datenschutzsicht gibt es nur eine Antwort: Das alles ist so nicht erlaubt, es müsste, spätestens mit Geltung der DSGVO von jedem einzelnen Schüler eine Einwilligung eingeholt werden. Hierzu zählt natürlich auch das obligatorische Klassenfoto.
Es wird spannend sein, wenn diesbezüglich sich ein Schüler/in dagegen wehrt, wie dann Gerichte entscheiden werden.