Hinweis: Teile des nachfolgenden Beitrages sind durch diesen Beitrag relativiert worden.
Im Hinblick auf Cookies und Tracking gibt es momentan keine Änderungen. Cookies werden spezifisch durch die ePrivacy-Verordnung (ePV) neu geregelt. Diese kommt allerdings wohl erst 2019.
Die gute Nachricht: Google Analytics bleibt auch nach der DSGVO wie bisher „erlaubt“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• A(D)V Vertrag mit Google abgeschlossen
• IP Anonymisierung aktiviert
• Opt-out Möglichkeiten für Desktop und Mobil
Achten Sie darauf, dass Sie ab dem 25. Mai 2018 einen DSGVO-konformen AV-Vertrag mit Google abschließen.
Aber beachten Sie auch: In Ihrer Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite haben Sie über den Einsatz von Cookies, von Google Analytics und anderer Tools (Plug-Ins) aufzuklären. Ein EU-Cookie „Warner“ gehört dann auch zur Pflichteinrichtung auf Ihrer Webseite.
Problematisch können „Teilen-Buttons“ von Facebook, Twitter und Co. werden. Hier sollten Sie sich beraten lassen.